Die Basis unserer Kooperation
Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen. Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Versicherungsmaklervertrag beschrieben.
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen.
Kurz-Check für Mandanten
Hier können Sie uns schnell und unkompliziert alle Änderungen und Anpassungswünsche zu Ihren privaten oder gewerblichen Versicherungen mitteilen:
- Privat
- Gewerbe